Vitametik wurde als alternative
Behandlungsmethode durch eine wissenschaftliche Universitätsstudie untersucht und in seiner Wirksamkeit bewiesen. Die positiven Ergebnisse bestätigten sich vor allem im
Bereich rückenbedingter Beschwerden, wie z.B. Kopfschmerzen, Nackenschmerzen, Schulter- /Armbeschwerden und Kreuzschmerzen.
Die Zielsetzung der wissenschaftlichen Studie, durchgeführt unter der Leitung von Prof. Dr. Jens Kleinert an der Universität Deutsche Sporthochschule Köln war, die Wirksamkeit der Vitametik zu untersuchen und gegebenenfalls zu bestätigen. Die Planung der Studie bis zur abschließenden Auswertung beanspruchte rund zwei Jahre.
Alle Probanden, die acht Wochen lang vitametische Impulse erhalten hatten, litten nach Abschluss der Anwendungen
signifikant weniger unter rückenspezifischen, sowie allgemeinen Schmerzen. Insbesondere Schulter-, Nacken-, Kreuz-, und Kopfschmerzen konnten gelindert werden.
Außer im Bereich der Schmerzsymptomatik zeigten sich die deutlichsten Wirkungen in den Bereichen des allgemeinen Wohlbefindens und der depressiven Stimmungslage. Die meisten dieser positiven
Veränderungen waren auch acht Wochen nach Ende der Anwendungen der Wissenschaftsstudie noch eindeutig messbar.
Quelle: Wissenschaftliches Dokumentation: Kleinert, J., Bastemeyer, C. & Hollinger, A. (2018). Zur Wirksamkeit des Präventionskonzepts "Vitametik" des Berufsverbands für Vitametik e.V.: eine randomisiert kontrollierte Interventionsstudie. Unveröffentlichter Forschungsbericht: Psychologisches Institut, DSHS Köln.
Vor allem das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bildet den rechtlichen Rahmen für Werbung im deutschen Gesundheitswesen. Es gilt für die Hersteller und Anbieter von Arzneimitteln und Medizinprodukten als auch für Leistungserbringer wie unterschiedliche Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte der Alternativmedizin.
Letztgenannte verstehen sich als Alternative oder Ergänzung zu klassisch begründeten Behandlungsmethoden, wie sie im Medizin- und Psychologiestudium gelehrt werden. Sie werden in Abgrenzung zum Begriff „Schulmedizin“ verwendet, die die vorrangig wissenschaftlich orientierte Medizin beschreibt. Zu den alternativ- und komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden gehören Naturheilverfahren, Körpertherapieverfahren, Entspannungsverfahren und andere Behandlungsmethoden.
2006 wurde festgestellt, dass für eine Tätigkeit als Vitametiker keine Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes erforderlich ist. Laut dem Urteil des OVG Niedersachsen vom
20.07.2006, Aktenzeichen: 8 LC 185/04 zielt die Alternativmethode Vitametik auf eine Linderung von Krankheiten oder Beschwerden, unterliegt aber dennoch nicht dem Heilpraktikergesetz und ist
insofern nicht erlaubnispflichtig.
2018 gelang dann das Vorhaben an einer unabhängigen deutschen Universität die Wirksamkeit von Vitametik nachzuweisen.